Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 
   
  Lieber Gast!
  Das ist eine Auflistung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästehauses „Accanto Appartements“, Inh. Josef 
  Schmolmüller,Gaisrückenstrasse 39, 9210 Pörtschach am Wörthersee, Kärnten, Österreich und bei Bezug der 
  Ferienwohnung/Bungalow zur Kenntnis zu nehmen:
  Diese AGB gelten ab dem 01.01.2014. Die nachstehenden AGB gelten für den Abschluß eines Beherbergungsvertrages, der 
  durch die Übergabe des Appartements/Bungalow und der dazugehörigen Leistungen des Vermieters (Josef Schmolmüller) an 
  den Auftraggeber (Gast) zustande kommt. Dies gilt auch, wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, sondern die 
  Beherbergung auf Grund eines mündlich, fernschriftlich, fernmündlich oder elektronisch (per E-Mail) übermittelten 
  Einverständnisses beider Seiten zustande gekommen ist. 
  1. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages 
  Die Reservierung der Ferienunterkunft wird durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters und eine Anzahlung 
  des Gastes in Höhe von 30% des Gesamtpreises verbindlich.  Wird die Anzahlung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen 
  auf das Konto der Vermieter überwiesen, so ist die Reservierungszusage und damit der Beherbergungsvertrag 
  gegenstandslos.  Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anfrage ab, so wird der Inhalt der Buchungsbestätigung 
  Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen. 
  Wir nehmen keine Jugendlichen und keine Jugendreisegruppen bei uns auf, außer sie befinden sich in Begleitung 
  ihrer Eltern.  
  2. Reservierungsänderungen / Stornierungen  
  Bei der Buchung der Ferienunterkunft wird in der erstellten Buchungsbestätigung vom Vermieter auf die Storno- und 
  Zahlungsbedingungen hingewiesen, die vom Gast nicht ausdrücklich rückbestätigt werden müssen, aber mit Bestätigung des 
  Vermieters in vollem Umfange Gültigkeit für beide Parteien haben. Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen erfolgen 
  nur schriftlich oder per E-Mail an die Geschäftsadresse (app@accantohaus.com). Mündliche oder telefonische Absprachen 
  haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung. Die Stornierung einer Buchung ist für beide Parteien nachfolgend 
  geregelt:  
  - bis 60 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises 
  - bis 45 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises 
  - bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises 
  - bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises 
  - ansonsten (unter 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises. 
  Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. 
   (1) Tritt oder bricht der Mieter den Aufenthalt später/vorzeitig an/ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. 
  (2) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei 
  dem Vermieter. 
  (3) Der Vermieter kann nur vom Vertrag zurücktreten, falls die Unterkunft durch Fremdeinwirkung nicht bezugsfähig ist. In 
  diesem Fall steht dem Mieter die Rückzahlung des Mietpreises zu. Weitere Ansprüche des Mieters werden von den Parteien 
  einvernehmlich ausdrücklich ausgeschlossen. 
  Eine Weitervermietung oder Untervermietung an Dritte ohne Genehmigung des Vermieters ist nicht gestattet.  
  3. Zahlungsbedingungen  
  Nach Erhalt der Buchungsbestätigung hat der Gast maximal 14 Tage Zeit, die geforderte Anzahlung in Höhe von 30% des 
  Gesamtpreises auf das Konto des Vermieters zu überweisen.  Der Restbetrag ist dann spätestens 4 Wochen vor  Reiseantritt 
  zu überweisen.  
   
  4. Anreise, Check-in und Abreise
  Die Ferienunterkunft stehen den Gästen am Anreisetag ab 16:00  Uhr zur Verfügung.  Sollte sich der Gast verspäten und erst 
  nach 22 Uhr anreisen, so ist das dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen. Innerhalb des abgesperrten Bereiches stehen für die 
  Ferienwohnung 2 PKW-Abstellplätze und für den Bungalow 1 PKW Abstellplatz zur Verfügung. Größere oder zusätzliche 
  PKW müssen außerhalb der Anlage geparkt werden (1 weiterer Parkplatz vor Garage ). 
  Eine Kaution für die Ferienwohnung in Höhe von € 300.— und eine Kaution für den Bungalow in Höhe von € 200.—werden 
  bei Ankunft fällig.  
  Der Gast verpflichtet sich, sich an die in der Ferienwohnung/Bungalow ausgelegte Hausordnung zu halten. 
  Die Gäste erhalten in der Regel einen Schlüssel. In Ausnahmefällen können auch mehrere ausgehändigt werden. Der 
  Vermieter hat das Recht, sich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zur Identitätsprüfung des Gastes vorlegen zu 
  lassen und diesen bei Bedarf zu kopieren.  
  Am Abreisetag sind die Appartements bis 10 Uhr zu verlassen. Die Wohnung/Bungalow ist besenrein zu hinterlassen. Die 
  Betten müssen abgezogen, sämtliche Mülleimer geleert und das Geschirr gewaschen und verräumt sein, benützte Geräte 
  gereinigt.  Eine Endreinigungsgebühr in Höhe von € 80.—für die Ferienwohnung und € 60.—für den Bungalow wird vor Ort 
  eingehoben. Für die Beseitigung von Verschmutzungen, die über den Grad der normalen Verschmutzung hinaus entstehen, 
  kommt im vollen Umfang der Mieter auf. Sollte durch Beschädigung/Verschmutzung über Maße eine Weitervermietung nicht 
  stattfinden können, haftet der Mieter für den Mietausfall und damit verbundener Schadenersatzansprüche Dritter im vollen 
  Umfang.  
  5. Preise  
  Die aktuell gültige Preisliste ist entweder im Internet auf der Seite einzusehen, oder beim Vermieter zu erfragen. Kurbeiträge 
  sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten, außer es wurde mit dem Vermieter etwas anderes vereinbart! 
  6. Personenzahl 
  Die vertraglich bestimmte Personenzahl, die durch die Buchungsbestätigung festgelegt ist, darf nicht überschritten werden. 
  Der Mietvertrag umfasst die ihm genannte Wohnung mit der dazugehörenden Ausstattung. Nicht im Mietvertrag gemeldete 
  Personen (auch Kinder) haben kein Wohn- und Aufenthaltsrecht. Wohnen in der Ferienwohnung/Bungalow mehr Personen 
  als maximal zugelassen, werden diese des Objektes verwiesen und zusätzlich zum Mietpreis pro Nacht € 60,--/Person 
  eingehoben. 
  7. Haftung 
  Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen im Appartement, am Gästehaus und auf dem Grundstück des 
  Gästehauses, die durch ihn,seine Mitreisenden oder seine Haustiere verursacht worden sind. Mögliche Verluste oder 
  Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich persönlich mitzuteilen.  Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung 
  werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Ersatz für eventuelle Beschädigungen und für verloren gegangene Schlüssel 
  werden in Rechnung gestellt und sind bei Abreise in bar zu bezahlen.  Für jeden verlorenen Hausschlüssel wird eine Gebühr 
  von € 30.-eingehoben.  
  Die Nutzung unserer Autostellplätze geschieht auf eigenes Risiko. Dies gilt auch für auf dem Grundstück abgestellte 
  Fahrräder. Größere oder zusätzliche PKW müssen außerhalb der Anlage geparkt werden.  
  Der Gast haftet für seinen Hund. Der Hund darf ausschließlich das für ihn vorgesehene Grundstück nützen und der Besitzer 
  ist für die Reinigung der „Hinterlassenschaft“ seines Hundes selbst verantwortlich. Der Hundehalter hat Sorge zu tragen, daß 
  sein Hund andere Gäste nicht belästigt, auf Wunsch ist der Hund an der Leine zu führen. Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt in 
  der Wohnung/Bungalow verbleiben und sind von Bett, Couch und Dusche fernzuhalten.  
  8. Haftungsausschluß durch den Vermieter 
  Der Vermieter haftet nicht für von ihm unentgeltlich zur Verfügung gestellte Einrichtungen, wenn diese unverschuldet durch 
  Dritteinfluß nicht vorhanden (gestohlen) oder nicht funktionsfähig sind. Von diesem Haftungsausschluß betroffen sind WLAN-
  Verbindungen, Fön, Fernseher, Fahrräder, Grill etc. Der Vermieter wird um eine sofortige Lösung bemüht sein, der Mieter 
  kann aber keine Entschädigung für das Nichtfunktionieren dieser Einrichtungen verlangen oder einen Ersatzanspruch stellen. 
  9. Wertsachen 
  Der Vermieter übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. 
  Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente, mitgebrachte technische Geräte und Ähnliches obliegt 
  ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes.  
  10. Technische Einrichtung
  Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die Nutzung von eingebrachten technischen Geräten mit übermäßig hohem 
  Stromverbrauch, wie z.B. Kochplatten, Heizungen, kostenmäßig nicht berücksichtigt. Der Gast ist verpflichtet die Nutzung 
  und den daraus erwachsenden Energieverbrauch dem Vermieter vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Eine entsprechende 
  Gerätenutzung berechtigt den Vermieter einen Serviceaufschlag für erhöhte Betriebskosten von mindestens 10,00 EUR pro 
  Übernachtung und Zimmer in Rechnung zu stellen. Geräte, die die Leistungsaufnahme von üblichen Haushaltsgeräten 
  übersteigen, dürfen aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden. 
  11. Rauchverbot 
   Alle Appartements und Nebenräume des Gästehauses sind Nichtraucherzimmer, in denen das Rauchen ausdrücklich 
  verboten ist. Zuwiderhandlungen des Gastes gegen vorstehende Regelung berechtigen den Vermieter einen 
  Serviceaufschlag für erhöhte Zimmerreinigung in Rechnung zu stellen und  bei weiterer Ignorierung des Rauchverbotes ihn 
  des Hauses zu verweisen.  
  12. Kündigung durch den Vermieter
    Der Vermieter ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der Appartements) bei Verstößen gegen die 
  Hausordnung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast/die Gäste des Hauses zu 
  verweisen, falls der Gast/die Gäste dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen des Gästehauses schadet, im Verdacht steht, 
  Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet 
  und trotz Rauchverbot in den Räumlichkeiten raucht. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes/der Gäste 
  gegen Vorschriften aus diesen AGB und der Hausordnung sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von 
  Gästehauseigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch den Vermieter. Dies gilt auch, wenn der Gast das 
  Appartement zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast gegebenenfalls zum 
  Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in 
  Anspruch genommener Beherbergung gemäß den Stornierungsregelungen unter Abschnitt 2 verpflichtet.  
  13. Gerichtsstand und Gerichtsort 
  Es gilt das österreichische Recht. Gerichtsstand und Gerichtsort ist Klagenfurt/Kärnten. 
  14. Schlussbestimmung 
  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der 
  übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende Vereinbarung. 
  Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.