Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieber Gast!
Das ist eine Auflistung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gästehauses „Accanto Appartements“, Inh. Josef
Schmolmüller,Gaisrückenstrasse 39, 9210 Pörtschach am Wörthersee, Kärnten, Österreich und bei Bezug der
Ferienwohnung/Bungalow zur Kenntnis zu nehmen:
Diese AGB gelten ab dem 01.01.2014. Die nachstehenden AGB gelten für den Abschluß eines Beherbergungsvertrages, der
durch die Übergabe des Appartements/Bungalow und der dazugehörigen Leistungen des Vermieters (Josef Schmolmüller) an
den Auftraggeber (Gast) zustande kommt. Dies gilt auch, wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, sondern die
Beherbergung auf Grund eines mündlich, fernschriftlich, fernmündlich oder elektronisch (per E-Mail) übermittelten
Einverständnisses beider Seiten zustande gekommen ist.
1. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages
Die Reservierung der Ferienunterkunft wird durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters und eine Anzahlung
des Gastes in Höhe von 30% des Gesamtpreises verbindlich. Wird die Anzahlung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen
auf das Konto der Vermieter überwiesen, so ist die Reservierungszusage und damit der Beherbergungsvertrag
gegenstandslos. Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anfrage ab, so wird der Inhalt der Buchungsbestätigung
Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
Wir nehmen keine Jugendlichen und keine Jugendreisegruppen bei uns auf, außer sie befinden sich in Begleitung
ihrer Eltern.
2. Reservierungsänderungen / Stornierungen
Bei der Buchung der Ferienunterkunft wird in der erstellten Buchungsbestätigung vom Vermieter auf die Storno- und
Zahlungsbedingungen hingewiesen, die vom Gast nicht ausdrücklich rückbestätigt werden müssen, aber mit Bestätigung des
Vermieters in vollem Umfange Gültigkeit für beide Parteien haben. Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen erfolgen
nur schriftlich oder per E-Mail an die Geschäftsadresse (app@accantohaus.com). Mündliche oder telefonische Absprachen
haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung. Die Stornierung einer Buchung ist für beide Parteien nachfolgend
geregelt:
- bis 60 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
- bis 45 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
- ansonsten (unter 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
(1) Tritt oder bricht der Mieter den Aufenthalt später/vorzeitig an/ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(2) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei
dem Vermieter.
(3) Der Vermieter kann nur vom Vertrag zurücktreten, falls die Unterkunft durch Fremdeinwirkung nicht bezugsfähig ist. In
diesem Fall steht dem Mieter die Rückzahlung des Mietpreises zu. Weitere Ansprüche des Mieters werden von den Parteien
einvernehmlich ausdrücklich ausgeschlossen.
Eine Weitervermietung oder Untervermietung an Dritte ohne Genehmigung des Vermieters ist nicht gestattet.
3. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung hat der Gast maximal 14 Tage Zeit, die geforderte Anzahlung in Höhe von 30% des
Gesamtpreises auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Der Restbetrag ist dann spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt
zu überweisen.
4. Anreise, Check-in und Abreise
Die Ferienunterkunft stehen den Gästen am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sollte sich der Gast verspäten und erst
nach 22 Uhr anreisen, so ist das dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen. Innerhalb des abgesperrten Bereiches stehen für die
Ferienwohnung 2 PKW-Abstellplätze und für den Bungalow 1 PKW Abstellplatz zur Verfügung. Größere oder zusätzliche
PKW müssen außerhalb der Anlage geparkt werden (1 weiterer Parkplatz vor Garage ).
Eine Kaution für die Ferienwohnung in Höhe von € 300.— und eine Kaution für den Bungalow in Höhe von € 200.—werden
bei Ankunft fällig.
Der Gast verpflichtet sich, sich an die in der Ferienwohnung/Bungalow ausgelegte Hausordnung zu halten.
Die Gäste erhalten in der Regel einen Schlüssel. In Ausnahmefällen können auch mehrere ausgehändigt werden. Der
Vermieter hat das Recht, sich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zur Identitätsprüfung des Gastes vorlegen zu
lassen und diesen bei Bedarf zu kopieren.
Am Abreisetag sind die Appartements bis 10 Uhr zu verlassen. Die Wohnung/Bungalow ist besenrein zu hinterlassen. Die
Betten müssen abgezogen, sämtliche Mülleimer geleert und das Geschirr gewaschen und verräumt sein, benützte Geräte
gereinigt. Eine Endreinigungsgebühr in Höhe von € 80.—für die Ferienwohnung und € 60.—für den Bungalow wird vor Ort
eingehoben. Für die Beseitigung von Verschmutzungen, die über den Grad der normalen Verschmutzung hinaus entstehen,
kommt im vollen Umfang der Mieter auf. Sollte durch Beschädigung/Verschmutzung über Maße eine Weitervermietung nicht
stattfinden können, haftet der Mieter für den Mietausfall und damit verbundener Schadenersatzansprüche Dritter im vollen
Umfang.
5. Preise
Die aktuell gültige Preisliste ist entweder im Internet auf der Seite einzusehen, oder beim Vermieter zu erfragen. Kurbeiträge
sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten, außer es wurde mit dem Vermieter etwas anderes vereinbart!
6. Personenzahl
Die vertraglich bestimmte Personenzahl, die durch die Buchungsbestätigung festgelegt ist, darf nicht überschritten werden.
Der Mietvertrag umfasst die ihm genannte Wohnung mit der dazugehörenden Ausstattung. Nicht im Mietvertrag gemeldete
Personen (auch Kinder) haben kein Wohn- und Aufenthaltsrecht. Wohnen in der Ferienwohnung/Bungalow mehr Personen
als maximal zugelassen, werden diese des Objektes verwiesen und zusätzlich zum Mietpreis pro Nacht € 60,--/Person
eingehoben.
7. Haftung
Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen im Appartement, am Gästehaus und auf dem Grundstück des
Gästehauses, die durch ihn,seine Mitreisenden oder seine Haustiere verursacht worden sind. Mögliche Verluste oder
Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich persönlich mitzuteilen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung
werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Ersatz für eventuelle Beschädigungen und für verloren gegangene Schlüssel
werden in Rechnung gestellt und sind bei Abreise in bar zu bezahlen. Für jeden verlorenen Hausschlüssel wird eine Gebühr
von € 30.-eingehoben.
Die Nutzung unserer Autostellplätze geschieht auf eigenes Risiko. Dies gilt auch für auf dem Grundstück abgestellte
Fahrräder. Größere oder zusätzliche PKW müssen außerhalb der Anlage geparkt werden.
Der Gast haftet für seinen Hund. Der Hund darf ausschließlich das für ihn vorgesehene Grundstück nützen und der Besitzer
ist für die Reinigung der „Hinterlassenschaft“ seines Hundes selbst verantwortlich. Der Hundehalter hat Sorge zu tragen, daß
sein Hund andere Gäste nicht belästigt, auf Wunsch ist der Hund an der Leine zu führen. Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt in
der Wohnung/Bungalow verbleiben und sind von Bett, Couch und Dusche fernzuhalten.
8. Haftungsausschluß durch den Vermieter
Der Vermieter haftet nicht für von ihm unentgeltlich zur Verfügung gestellte Einrichtungen, wenn diese unverschuldet durch
Dritteinfluß nicht vorhanden (gestohlen) oder nicht funktionsfähig sind. Von diesem Haftungsausschluß betroffen sind WLAN-
Verbindungen, Fön, Fernseher, Fahrräder, Grill etc. Der Vermieter wird um eine sofortige Lösung bemüht sein, der Mieter
kann aber keine Entschädigung für das Nichtfunktionieren dieser Einrichtungen verlangen oder einen Ersatzanspruch stellen.
9. Wertsachen
Der Vermieter übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung.
Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente, mitgebrachte technische Geräte und Ähnliches obliegt
ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes.
10. Technische Einrichtung
Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die Nutzung von eingebrachten technischen Geräten mit übermäßig hohem
Stromverbrauch, wie z.B. Kochplatten, Heizungen, kostenmäßig nicht berücksichtigt. Der Gast ist verpflichtet die Nutzung
und den daraus erwachsenden Energieverbrauch dem Vermieter vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Eine entsprechende
Gerätenutzung berechtigt den Vermieter einen Serviceaufschlag für erhöhte Betriebskosten von mindestens 10,00 EUR pro
Übernachtung und Zimmer in Rechnung zu stellen. Geräte, die die Leistungsaufnahme von üblichen Haushaltsgeräten
übersteigen, dürfen aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden.
11. Rauchverbot
Alle Appartements und Nebenräume des Gästehauses sind Nichtraucherzimmer, in denen das Rauchen ausdrücklich
verboten ist. Zuwiderhandlungen des Gastes gegen vorstehende Regelung berechtigen den Vermieter einen
Serviceaufschlag für erhöhte Zimmerreinigung in Rechnung zu stellen und bei weiterer Ignorierung des Rauchverbotes ihn
des Hauses zu verweisen.
12. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der Appartements) bei Verstößen gegen die
Hausordnung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast/die Gäste des Hauses zu
verweisen, falls der Gast/die Gäste dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen des Gästehauses schadet, im Verdacht steht,
Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet
und trotz Rauchverbot in den Räumlichkeiten raucht. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes/der Gäste
gegen Vorschriften aus diesen AGB und der Hausordnung sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von
Gästehauseigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch den Vermieter. Dies gilt auch, wenn der Gast das
Appartement zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast gegebenenfalls zum
Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in
Anspruch genommener Beherbergung gemäß den Stornierungsregelungen unter Abschnitt 2 verpflichtet.
13. Gerichtsstand und Gerichtsort
Es gilt das österreichische Recht. Gerichtsstand und Gerichtsort ist Klagenfurt/Kärnten.
14. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende Vereinbarung.
Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.